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Gemeindemonitoring

Das kostenlose Diagnoseprogramm des Rechnungshofes für alle österreichischen Gemeinden

Knapp anderthalb Jahre nach der Veröffentlichung meines „Analyseprogrammes für österreichische Gemeinden“ im Jänner 2011 präsentierte Rechnungshofpräsident Dr. Moser zusammen mit dem Präsidenten des Gemeindebundes Mödlhammer im Juni 2012 ein Programm namens „Gemeindemonitoring“.

      Das Hauptziel dabei für den Rechnungshof:

Mit einem ausgetüftelten Kennzahlensystem jene Gemeinden über 10.000 Einwohner rasch auswählen zu können, die vom Rechnungshof in erster Linie geprüft werden sollen! Das Gemeindemonitoring dient daher dem RH intern  zur Prüfungsplanung und Prüfungsvorbereitung!

 

Darüber hinaus stellt der Rechnungshof jeder Gemeinde Österreichs kostenlos diese Daten für maximal 4 Jahre (2008 bis 2011) auf Anfrage zur Verfügung.

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Auf Anfrage teilte mir eine Mitarbeiterin des Rechnungshofes per e-mail-Nachricht mit, dass nur Bürgermeister oder von ihm bevollmächtigte Personen einen Antrag auf Gemeindemonitoring stellen dürfen. Minderheitenvertreter sind daher ausgeschlossen!

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Anfragemöglichkeiten bestehen über

www.kommunalnet.at   

oder über die e-mail-Adresse

 

 

Aus welchen Elementen besteht das Gemeindemonitoring - Indikatorenmodell?

Das nachstehende Bild gibt einen Überblick:

RH- Gemeindemonitoring
RH- Gemeindemonitoring

Es besteht aus 8 Indikatoren mit insgesamt 25 Kennzahlen.

 

Das Bewertungsschema für die einzelnen Indikatoren ist für einen außenstehenden Betrachter nicht einsehbar.

Auch die Gesamtbewertung für die „Prüfungsrelevanz“ ist nicht nachvollziehbar.

 

Eines dürfte feststehen:

Je niedriger die Gesamtzahl der „Prüfungsrelevanz“ ist, desto „besser“ steht die Gemeinde da, desto weniger besteht die Notwendigkeit, sie zu prüfen.

Folgende Anmerkungen seien gestattet:

 

a)     „Die Kenndaten“, die den Auswertungen zugrunde liegen, werden in Millionen Euro mit 1 Kommastelle eingegeben!

Das führt meines Erachtens vor allem bei kleineren Gemeinden zu gravierenden Abweichungen bei den daraus zu ermittelnden Kennzahlen pro Kopf.

Ich schlage vor, die Beträge der Kenndaten in 1.000 Euro mit 1 Kommastelle einzugeben!  

 

   b)   8 Kennzahlen sind im Ergebnisblatt der Mustergemeinde B (Hallwang) nicht explizit ausgewiesen

 

   c) Rechnungshof legt andere Größenklassen der Gemeinden fest als dies der Gemeindefinanzbericht vorsieht:

Größenklassen des

Gemeindefinanzberichtes

 

Größenklassen des

Rechnungshofes

a) 0 bis 2.500 EW

a) bis 1.000 EW

b) 2.501 bis 5.000 EW

b) 1000 bis 3000 EW

c) 5.001 bis 10.000 EW

c) 3.000bis 5.000 EW

d) 10.001 bis 20.000 EW

d) 5.000 bis 10.000 EW

e) 20.001 bis 50.000 EW

e)10.000 bis 20.000 EW

f) größer als 50.000 EW

f) größer als 20.000 EW

 
Das führt natürlich zu unterschiedlichen Durchschnittszahlen als Vergleichszahlen!

  

       d) Die KDZ- Kennzahlen "Finanzielle Situation" wurden ursprünglich

            von  den Autoren Mag. Biwald  und  Mag. Wachter mit fünf „strengen 

            Schulnoten“ beurteilt.

            Das Rechnungshofmodell verzichtet offensichtlich darauf.

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